Abgeordnetenhaus – Begriffserklärung, Synonyme & Reime

Definition und Begriffserklärung

Das Abgeordnetenhaus ist ein Parlament, das in einigen deutschen Bundesländern existiert und die Legislative repräsentiert. Es setzt sich aus gewählten Abgeordneten zusammen, die Gesetze verabschieden und die Regierung kontrollieren.

Art des Wortes Substantiv
Phonetik / Aussprache [ˈapɡəɔʁdnətn̩ˌhaʊs]
Nominativ Nominativ Singular: das Abgeordnetenhaus
Nominativ Plural: die Abgeordnetenhäuser
Genitiv des Abgeordnetenhauses / der Abgeordnetenhäuser
Dativ dem Abgeordnetenhaus / den Abgeordnetenhäusern
Akkusativ den Abgeordnetenhaus / die Abgeordnetenhäuser

Synonyme

Parlament Landtag Volksvertretung Legislative Gesetzgebungsorgan
Kammer Abgeordnetenkammer Volkskammer Bundestag Landesparlament

Reime

Maus Aus Klaus Laus Haus
Graus Raus Applaus Strauß Vertrauensvorschuss

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