Definition und Begriffserklärung
Abgeordnetendiäten sind die finanziellen Bezüge, die Abgeordnete für ihre Tätigkeit im Parlament erhalten. Diese Diäten dienen dazu, den Abgeordneten eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit zu gewährleisten.
Art des Wortes
Substantiv
Phonetik / Aussprache
[aːpɡəɔʁdnətəndiˈɛːtən]
Nominativ
Nominativ Singular: Abgeordnetendiät
Nominativ Plural: Abgeordnetendiäten
Genitiv
des Abgeordnetendiätens / der Abgeordnetendiäten
Dativ
dem Abgeordnetendiäten / den Abgeordnetendiäten
Akkusativ
den Abgeordnetendiäten
Synonyme
Parlamentariervergütung
Mandatsträgerbezüge
Volksvertretergehälter
Politikerentlohnung
Abgeordnetenvergütung
Parlamentsdiäten
Mandatsträgervergütung
Volksvertretervergütung
Politikerbezüge
Abgeordnetengehälter
Reime
Käfigratten
Schattenmatten
Wagenmieten
Klagenmüssen
Fragenbieten
Magenblähen
Zagenflöten
Plagenwüten
Tragenmühen
Klagenbrüten
Ähnliche Enzyklopädien
Be the first to comment