Abgeordnetenhauses – Begriffserklärung, Synonyme & Reime

Definition und Begriffserklärung

Das Abgeordnetenhaus ist ein Parlament, das in einigen deutschen Bundesländern existiert und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Es setzt sich aus gewählten Abgeordneten zusammen, die Gesetze verabschieden und die Regierung kontrollieren.

Art des Wortes Substantiv
Phonetik / Aussprache [ˈapɡəɔʁdnətn̩ˌhaʊzəs]
Nominativ Nominativ Singular: Abgeordnetenhaus
Nominativ Plural: Abgeordnetenhäuser
Genitiv Genitiv Singular: des Abgeordnetenhauses
Genitiv Plural: der Abgeordnetenhäuser
Dativ dem Abgeordnetenhaus / den Abgeordnetenhäusern
Akkusativ Akkusativ Singular: Abgeordnetenhaus
Akkusativ Plural: Abgeordnetenhäuser

Synonyme

Parlament Volksvertretung Legislative Gesetzgebungsorgan Kammer
Regierung Volkskammer Landtag Bundestag Reichstag

Reime

Mauses Klause Sause Pause Rause
Laus Krause Dause Grause Hause

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