Definition und Begriffserklärung
Eine Abgeordnetenhausfraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich innerhalb eines Parlaments zusammenschließen, um gemeinsame politische Ziele zu verfolgen und ihre Interessen zu vertreten. Diese Fraktionen können unterschiedliche politische Parteien oder Gruppierungen umfassen und spielen eine wichtige Rolle bei der Gesetzgebung und politischen Entscheidungsfindung.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈapɡəɔʁdnətn̩ˌhaʊsˌfʁakˌtsi̯oːn/ |
Nominativ | Nominativ Singular: die Abgeordnetenhausfraktion Nominativ Plural: die Abgeordnetenhausfraktionen |
Genitiv | des Abgeordnetenhauses / der Abgeordnetenhausesfraktionen |
Dativ | dem Abgeordnetenhausfraktion / den Abgeordnetenhausfraktionen |
Akkusativ | den Abgeordnetenhausfraktion (singular) die Abgeordnetenhausfraktionen (Plural) |
Synonyme
Parlamentsfraktion | Landtagsfraktion | Volksvertreterfraktion | Regierungsfraktion | Oppositionsfraktion |
Abgeordnetengruppe | Parteifraktion | Mandatsgruppe | Volksvertretergruppe | Politikergruppe |
Reime
Parteiauslöschung | Wahlkampfaktion | Regierungsfunktion | Oppositionsaktion | Gesetzesverabschiedung |
Koalitionsbildung | Parlamentsaktion | Politikverdrossenheit | Fraktionsbildung | Mandatsverlängerung |
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