Abgeordnetenkammer – Begriffserklärung, Synonyme & Reime

Definition und Begriffserklärung

Die Abgeordnetenkammer ist ein Teil des Parlaments in vielen Ländern, in dem gewählte Vertreter die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Sie haben die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, den Haushalt zu genehmigen und die Regierung zu kontrollieren.

Art des Wortes Substantiv
Phonetik / Aussprache [ˈapɡəɔʁdnətn̩kamɐ]
Nominativ Nominativ Singular: die Abgeordnetenkammer
Nominativ Plural: die Abgeordnetenkammern
Genitiv des Abgeordnetenkammer / der Abgeordnetenkammern
Dativ dem Abgeordnetenkammer / den Abgeordnetenkammern
Akkusativ den Abgeordnetenkammer / die Abgeordnetenkammer

Synonyme

Parlament Volksvertretung Gesetzgebungsorgan Legislative Bundestag
Landtag Nationalversammlung Abgeordnetenhaus Reichstag Volkskammer

Reime

Hammer Jammer Flammer Sammer Schimmer
Zimmer Klammer Grammer Hammer Schlammer

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