Definition und Begriffserklärung
Die Abgeordnetentätigkeit bezeichnet die Arbeit eines gewählten Vertreters in einem Parlament oder einer politischen Versammlung, bei der er die Interessen seiner Wähler vertritt und Gesetze verabschiedet. Diese Tätigkeit umfasst das Einbringen von Anträgen, die Teilnahme an Ausschüssen und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | /ˈapɡəɔʁdnətəntɛˌtiːtɪçkaɪt/ |
Nominativ | Nominativ Singular: die Abgeordnetentätigkeit Nominativ Plural: die Abgeordnetentätigkeiten |
Genitiv | des Abgeordneten / der Abgeordneten der Abgeordneten / der Abgeordneten |
Dativ | dem Abgeordnetentätigkeit / den Abgeordnetentätigkeiten |
Akkusativ | den Abgeordnetentätigkeit (singular) die Abgeordnetentätigkeiten (Plural) |
Synonyme
Parlamentstätigkeit | Mandatstätigkeit | Volksvertretertätigkeit | Politikertätigkeit | Gesetzgebungstätigkeit |
Abgeordnetenarbeit | Parlamentsarbeit | Mandatsausübung | Volksvertreterarbeit | Politikerarbeit |
Reime
Parteizugehörigkeit | Parlamentssitzigkeit | Gesetzgebungstätigkeit | Mandatsverlängerung | Regierungsbeteiligung |
Oppositionsarbeitigkeit | Wahlkampfaktivität | Ausschusstätigkeit | Fraktionszugehörigkeit | Redebeitragsmöglichkeit |
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