Definition und Begriffserklärung
Ein Abgeordneter ist eine Person, die in einem Parlament oder einer ähnlichen Institution gewählt wurde, um die Interessen und Anliegen ihrer Wähler zu vertreten. Abgeordnete haben die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, politische Entscheidungen zu treffen und die Regierung zu kontrollieren.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | [ˈapɡəˌɔʁdnətɐ] |
Nominativ | Nominativ Singular: der Abgeordnete Nominativ Plural: die Abgeordneten |
Genitiv | Genitiv Singular: des Abgeordneten Genitiv Plural: der Abgeordneten |
Dativ | Dativ Singular: dem Abgeordneten Dativ Plural: den Abgeordneten |
Akkusativ | Abgeordneten (singular) Abgeordneten (plural) |
Synonyme
Parlamentarier | Volksvertreter | Mandatsträger | Politiker | Delegierter |
Gesetzgeber | Vertreter | Abgeordnete | Parlamentsmitglied | Volksvertreterin |
Reime
Betreuter | Verwehter | Gefährter | Verwirrter | Verkehrter |
Verzehrter | Verwehrter | Verwetterter | Verzweifelter | Verweseter |
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