Definition und Begriffserklärung
Die Abgeordnetendiät ist eine finanzielle Entschädigung, die Mitgliedern des Parlaments für ihre Arbeit und ihre Ausgaben gewährt wird. Sie soll sicherstellen, dass Abgeordnete angemessen entlohnt werden und ihre Aufgaben als Volksvertreter erfüllen können.
Art des Wortes | Substantiv |
Phonetik / Aussprache | [aːpɡəɔʁdnətəndiːɛt] |
Nominativ | Nominativ Singular: Abgeordnetendiät Nominativ Plural: Abgeordnetendiäten |
Genitiv | Abgeordnetendiät (singular) Abgeordnetendiäten (plural) |
Dativ | dem Abgeordnetendiät / den Abgeordnetendiäten |
Akkusativ | den Abgeordnetendiät / die Abgeordnetendiäte |
Synonyme
Parlamentariervergütung | Mandatsträgervergütung | Volksvertretervergütung | Politikerbezahlung | Abgeordnetengehalt |
Parlamentariergehalt | Mandatsträgergehalt | Volksvertretergehalt | Politikerentlohnung | Abgeordnetenvergütung |
Reime
Paradeis | Schneidbrett | Schleifstein | Breitbandnetz | Schneidewetz |
Breitbandgerät | Schneidewett | Breitbandgerät | Schneidewett | Breitbandgerät |
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