Definition und Begriffserklärung
Das Verb „abberufen“ bedeutet, jemanden von einer Position oder einem Amt zurückzurufen oder zu entlassen. Es wird verwendet, um auszudrücken, dass jemand von einer bestimmten Aufgabe oder Verantwortung entbunden wird.
Art des Wortes | Verb |
Phonetik / Aussprache | /ˈa.bə.ʁuˌfən/ |
Nominativ | Nominativ Singular: die Abberufung Nominativ Plural: die Abberufungen |
Genitiv | Genitiv Singular: abberufens Genitiv Plural: abberufens |
Dativ | Dativ Singular: abberufenem Dativ Plural: abberufenen |
Akkusativ | abberufenen (singular) / abberufenen (plural) |
Synonyme
zurückrufen | zurücknehmen | zurückholen | zurückbeordern | zurückversetzen |
zurückberufen | zurückziehen | abziehen | widerrufen | zurückfordern |
Reime
verlaufen | erschufen | verkaufen | erschufen | verpuffen |
verbluffen | verhaften | verlaufen | verkaufen | verduften |
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