Definition und Begriffserklärung
Wenn etwas aberkannt wird, bedeutet dies, dass eine zuvor verliehene Anerkennung oder ein Recht offiziell widerrufen oder zurückgenommen wird. Dies kann beispielsweise bei Titeln, Auszeichnungen oder Privilegien der Fall sein.
Art des Wortes | Verb |
Phonetik / Aussprache | /ˈaːbɐkannt/ |
Nominativ | Nominativ Singular: aberkannt Nominativ Plural: aberkannte |
Genitiv | Singular: aberkannten Plural: aberkannter |
Dativ | aberkanntem (singular) / aberkannten (plural) |
Akkusativ | Akkusativ (singular): aberkannten Akkusativ (Plural): aberkannte |
Synonyme
entzogen | abgesprochen | entzogen | gestrichen | verweigert |
abgelehnt | aberkannt | entzogen | widerrufen | annulliert |
Reime
verbannt | erkannt | gerannt | geplant | genannt |
gespannt | gewannt | gesandt | gespannt | gekannt |
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