Definition und Begriffserklärung
Eine Abgabesenkung bezeichnet die Reduzierung von Steuern oder anderen Abgaben, die von einer Person oder einem Unternehmen gezahlt werden müssen. Dies kann dazu führen, dass die finanzielle Belastung für den Steuerzahler verringert wird und somit Anreize für wirtschaftliche Aktivitäten geschaffen werden.
| Art des Wortes | Substantiv |
| Phonetik / Aussprache | /ˈapˌɡaːbəˌzɛŋkʊŋ/ |
| Nominativ | Nominativ Singular: die Abgabesenkung Nominativ Plural: die Abgabesenkungen |
| Genitiv | des Abgabesenkung / der Abgabesenkung
der Abgabensenkungen / der Abgabensenkungen |
| Dativ | dem Abgabesenkung / den Abgabesenkungen |
| Akkusativ | den Abgabesenkung / die Abgabesenkungen |
Synonyme
| Steuerminderung | Gebührenreduzierung | Preisnachlass | Rabatt | Vergünstigung |
| Ermäßigung | Abschlag | Preisabschlag | Preisnachlass | Preisermäßigung |
Reime
| Verzugsverlängerung | Steuererhöhung | Lohnvergütung | Zuschussverpflichtung | Beitragsermäßigung |
| Gebührenbefreiung | Zollabwicklung | Mietpreissteigerung | Kostensenkung | Tarifanpassung |






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